Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstraße 8, 10, 12“ im OT Grünefeld der Gemeinde Schönwalde-Glien - Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025
Ort der öffentlichen Auslegung
Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Rathaus, Zimmer 2.19
Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Kontakt / Ansprechpartner
Herr Fatih Cakmak
Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84 30
E-Mail: bauamt@schoenwalde-glien.de
Hinweise
Während der o.g. Zeiten können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Leben & Wohnen / Bebauungspläne / Offenlagen) sowie auch über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) einsehbar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Öffentliche Bekanntmachung
Downloads (PDF)
Geltungsbereich [81,5 KB]Planzeichnung [3,1 MB]
Begründung [1,9 MB]
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